
Vorbereitungskurs zur Überprüfung beim Gesundheitsamt nach
HpG
Sehr geehrter Interessent/in
Sie interessieren sich für ein Praxis und Berufsfeld, in dem Sie
selbstständig psychotherapeutisch tätig werden wollen. Hierzu
möchten wir Ihnen einige Informationen geben.
Laut Heilpraktikergesetz ist, außer der kostenlosen Behandlung Dritter,
jede „Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von
Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen“
erlaubnispflichtig. Darunter fallen auch alle heilmagnetischen, psychologischen,
chiropraktischen und naturheilkundlichen Tätigkeiten. Sie sind ausschließlich
Ärzten und Heilpraktikern überlassen und allen anderen Berufen
und Berufenen bei Strafe verboten. Die Strafe greift meist allerdings
erst, wenn jemand durch die Behandlung nachweislich zu Schaden gekommen
ist.
Am Anfang jeder Heilbehandlung steht praktisch die Schließung eines
Dienstvertrages, der durch das sog. Behandlungsbegehren des Patienten
in Auftrag gegeben wird. Die aus juristischer Sicht privat- und strafrechtlichen
Bestimmungen haben besonders Auswirkungen auf Situationen, in denen der
Behandlungserfolg von Behandler und Patient unterschiedlich gesehen wird
oder bei denen finanzielle Interessen eine Rolle spielen. Gerade in den
letzten Jahren hat es hier immer häufiger strafrechtliche Auseinandersetzungen
gegeben und dies wird von ärztlicher Seite in nächster Zeit
wohl häufiger zu erwarten sein. Die AMARA Praxisschulen haben sich
gemeinsam zum Ziel gesetzt, hier aktiv zu werden und Unterstützung
zu geben.
Die Neigung, sich selbst und anderen Menschen Hilfestellung geben zu wollen,
sie in ihrer Leidenssituation zu begleiten und beraten, ist oft die Grundvoraussetzung
dafür, sich mit alternativen Heilmethoden oder spiritueller Medizin
zu beschäftigen. Ohne diese tätige nachbarliche Nächstenhilfe
wäre unser Gesundheitssystem bald an seiner Belastungs- und Finanzierungsgrenze.
Trotzdem gibt es keine Regelungen oder Gesetze für diese tätige
Hilfe, sie findet gleichsam unter der Decke statt, niemand will sich so
recht mit diesem heißen Thema auseinandersetzen. Leider bewegen
sich deshalb viele Heiler/innen und Therapeuten/innen trotz guten Willens
in einer Grauzone, deren Grenzen niemand genau festgesetzt hat.
Deshalb bieten die AMARA Praxisschulen für alle diejenigen, die verstärkt
und ausschließlich psychotherapeutisch tätig sein wollen, einen
Lehrgang zum heilkundlichen Psychotherapeuten an. Hier werden Sie gezielt
und effektiv auf die amtsärztliche Überprüfung zum Psychotherapeuten
nach dem Heilpraktikergesetz vorbereitet.
Die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung entstand
durch Klagen einzelner Praktiker/innen. Sie klagten ein, daß die
HP Prüfung der „Abwehr einer Gefährdung der Volksgesundheit“
dient und daß bei der Anwendung psychotherapeutischer Methoden hierzu
eine umfangreiche Überprüfung des medizinischen Kenntnisstandes
nicht von Bedeutung sein kann. Eine Sonderregelung für Psychotherapeuten
innerhalb des Heilpraktikergesetzes gab es schon länger. Dies hatte
sich unter den Gesundheitsämtern noch nicht überall herumgesprochen,
was zu einiger Verwirrung führte. Seit 1993 gibt es nun zusätzlich
für alle nichtärztliche Psychotherapeuten die Möglichkeit
einer Heilpraktikerüberprüfung, die auf das Gebiet der Psychotherapie
beschränkt ist. Die bestandene Überprüfung erlaubt die
Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Psychotherapeut/in.
Seit Ende 1994 bieten die AMARA Praxisschulen Vorbereitungskurse „Heilkpraktiker
für Psychotherapie“ zur Überprüfung beim Gesundheitsamt
an, deren Motto „Lernen mit Kopf und Herz“ auch hier eine
dem Thema angemessene Umsetzung finden wird. Gelehrt wird das Wissen,
das nach intensiven Recherchen in den Überprüfungen der Prüfungsämter
vorausgesetzt wird. Kompetente, pädagogisch geschulte Dozenten/innen
aus dem Bereich der Psychotherapie werden in ihrem praktischen lebhaften
und spannenden Unterricht das für die Prüfung notwendige Wissen
vermitteln. Unsere Schulen sind bekannt dafür, daß eine individuelle
Betreuung und Unterstützung selbstverständlich ist. Der Unterricht
findet in persönlich angenehmer und entspannter Atmosphäre statt.
Die Lehrmaterialien und Unterrichtsinhalte werden durch ständige
Kontakte zu den Prüfungsämtern stets auf dem neuesten Stand
gehalten.
Wir möchten nachdrücklich betonen, das es sich um keinen der
Crash-Kurse handelt, den man mal nebenbei absolvieren kann, sondern um
eine umfassende Vorbereitung auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Liebe zum späteren Beruf, eine professionelle Einstellung und eine
verantwortliche innere Haltung sind für das Gelingen unerläßlich.
Inhalt der Ausbildung: Vermittelt werden fundierte Grundlagen in Psychiatrie,
Neurologie und Psychologie. Dieses entspricht dem geforderten Wissensstand
der Überprüfung. Außerdem üben wir die differentialdiagnostische
Abgrenzung körperlicher und seelischer Ursachen psychischer Krankheitsbilder
und erarbeiten mit Ihnen schließlich eine Kompetenz in der Wahl
einer angemessenen Behandlungsform. Gesetzliche fragen, wie: „Wen
darf ich wie behandeln und wen überweise ich? Wohin überweise
ich? Runden den Lehrgang ebenso ab, wie das korrekte Einschätzen
und Verhalten in psychiatrischen Notfällen und Krisensituationen.
Wir arbeiten mit den zur Zeit gestellten Fragenkatalogen aus Prüfungen
im gesamten Bundesgebiet und sind so auf dem jeweils aktuellen Stand.
Deshalb können wir Ihnen das geforderte Wissen in kompakter intensiver
Form vermitteln. Selbstständiges Nacharbeiten und Lesen zu Hause
ist besonders vor der Überprüfung notwendig.
Die Kurse dauern insgesamt 96 UStd.
Dozenten in Braunschweig
Dr. Georg Klaus und Heike Poehling
Kosten: Nach den bisherigen Erfahrungen liegt die durchschnittliche
Vorbereitungszeit bei einem halben Jahr und kostet 970 Euro. mit Unterrichtsscript
und Lehrmaterialien.
Damit Sie ganz entspannt in die Prüfung gehen, können Sie an
unserer Schule (das gibt es sonst nirgens) den Kurs für 230
Euro (so oft wie möglich) wiederholen. Das ist für
diejenigen hilfreich, die den Kurs nebenberuflich machen wollen und nicht
so viel Zeit für die Nacharbeitung des Unterrichtsstoffes haben.
Bei näherem Interesse stehen wir gern für eine Gespräch
bereit. Sie sind auch eingeladen, sich einmal vor Ort einen Unterricht
anzuschauen. Über vorbereitende und begleitende Literatur informieren
wir gerne in einem Vorgespräch, in dem auch alle anfallenden Fragen
mit uns geklärt werden können.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg für Ihr Vorhaben
Georg Klaus,
Heilpraktiker und Leiter der AMARA Schulen
Zur Statistik:
Wir haben erfreulicherweise eine sehr hohe Prüfungsbestehensquote.
Das zeichnet uns als Schule aus. Zum Beispiel haben die letzte Prüfung
März 2010 100 % (6 von 6 ) unserer Braunschweiger
Schüler, die sich zu dieser Prüfung gemeldet haben, nachweislich
die Prüfung erfolgreich bestanden. Noch einmal herzlichen Glückwunsch.
Im Bundesdurchschnitt bestehen lediglich ca. 20% !
An jedem Wochenende können Sie jeweils am Samstag
Vormittag
von 10 Uhr bis 13 Uhr zur Probe am Unterricht teilnehmen! Innerhalb dieses
Zeitraumes findet auch eine Infostunde statt. Bei Interesse dafür
bitte vorher anrufen !
Unterrichtszeiten in Braunschweig sind
jeweils am Samstag und Sonntag von 10.00 bis 16.00 Uhr Der Unterricht
findet in Braunschweig in den Räumen der Amara-Schule, Campestr.7,
2.Etage links statt. Bitte in den Seminarräumen keine Straßenschuhe
tragen!
Info und Anmeldung: 0531 2502985
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